NEUKING HEIZUNG
Ihr Wegweiser durch das neue Heizungsgesetz.
Mit dem in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergeben sich attraktive Möglichkeiten, beim Umstieg auf eine Wärmepumpe finanziell zu profitieren.
Erfahren Sie, wie Sie bis zu 70 % Förderung sichern, welche Fördervoraussetzungen 2025 gelten und wie NEUKING HEIZUNG Sie persönlich durch den gesamten Prozess begleitet.
Wir bieten Ihnen eine detaillierte Beratung zu den Förderkonditionen und helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihr Zuhause zu finden.
GEG 2024: Gesetzliche Vorgaben und Zielsetzung
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, markiert einen entscheidenden Schritt zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Zentrales Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung deutlich zu erhöhen. Künftig müssen neue Heizsysteme in der Regel mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Diese Vorgabe gilt vor allem für Neubauten, wird aber durch Förderanreize auch für Bestandsgebäude attraktiv gemacht.
Das Gesetz enthält Übergangsregelungen für defekte Heizungen sowie Vorgaben zum altersbedingten Austausch ineffizienter Öl- und Gaskessel. Ziel ist die vollständige Treibhausgasneutralität des Gebäudebereichs bis 2045.
Förderstruktur & Beispielrechnungen (bis zu 70 %)
Seit 2024 gliedert sich die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) in drei Komponenten:
- Basisförderung von bis zu 30 % der Investitionskosten
- Klimabonus (20 %) bei Austausch funktionierender fossiler Heizungen
- Geschwindigkeitsbonus (20 %) für Tauschmaßnahmen bis Ende 2028
Die maximale Förderhöhe beträgt 70 % und ist gedeckelt auf 30.000 € anrechenbare Investitionskosten pro Wohneinheit.
Beispielrechnung 1: Eine Familie ersetzt ihre Ölheizung durch eine Wärmepumpe (Kosten: 20.000 €). Sie erhält 30 % Basisförderung + 20 % Klimabonus. Die Gesamtförderung beträgt 50 % = 10.000 €. Eigenanteil: 10.000 €.
Beispielrechnung 2: Ein Hausbesitzer tauscht seine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe und profitiert vom Geschwindigkeitsbonus: 30 % Basis + 20 % Bonus = 50 %. Bei 18.000 € Investition ergibt das 9.000 € Förderung.
Voraussetzungen & Förderkriterien im Überblick
Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten u. a. folgende Bedingungen:
- Die neue Heizung nutzt zu mindestens 65 % erneuerbare Energie
- Die Maßnahme erfolgt im privaten Wohneigentum
- Der Antrag wird vor Auftragserteilung gestellt (via BAFA)
Besondere Boni gelten für einkommensschwache Haushalte (<40.000 €/Jahr) sowie für frühzeitige Umstiege (vor 2029).
Bonusmodelle: Klimabonus, Geschwindigkeitsbonus & Härtefallregelung
Die Zuschüsse bestehen aus einer Basisförderung und bis zu zwei kombinierbaren Bonuskomponenten:
- Klimabonus: Für den Austausch funktionierender Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen
- Geschwindigkeitsbonus: Für Umstellungen bis 31. Dezember 2028
- Härtefallbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € jährlich
Weitere Förderoptionen & Finanzierungshilfen
Zusätzlich zur Zuschussförderung können zinsvergünstigte KfW-Kredite über das Programm „KfW 358/359“ in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus sind steuerliche Abschreibungen für energetische Sanierungsmaßnahmen (§35c EStG) möglich.
Beitrag zum Klimaschutz & gesellschaftlicher Wandel
Die Umsetzung des GEG und der neuen Förderlogik ermöglicht nicht nur erhebliche Kostenvorteile für Eigentümer, sondern auch signifikante Einsparungen im Gebäudesektor. Dieser verursacht rund 30 bis 40 % der CO2-Emissionen in Deutschland. Wärmepumpen leisten hier einen entscheidenden Beitrag zur Treibhausgasneutralität.
Fazit: Was bedeutet das für Sie?
Die neuen Regelungen bieten konkrete finanzielle Anreize und schaffen Planungssicherheit. Hauseigentümer, die jetzt auf Wärmepumpen umsteigen, profitieren nicht nur von hohen Zuschüssen, sondern sichern sich langfristig niedrige Betriebskosten und steigern den Wert ihrer Immobilie.
NEUKING HEIZUNG begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der förderkonformen Planung bis zur fachgerechten Umsetzung.
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