NEUKING HEIZUNG
Ihr Wegweiser durch das neue Heizungsgesetz.
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 21. Juli 2026 in Kraft getreten ist, haben sich die Konditionen für den Umstieg auf eine Wärmepumpe verändert. Was sich zum 21. Juli 2026 im Einzelnen geändert hat, lesen Sie hier.
Erfahren Sie, welche Zuschüsse seit dem 21. Juli 2026 gelten, wie Ihre persönliche Förderhöhe von Einkommen und Objekt abhängt – und wie NEUKING HEIZUNG Sie durch den gesamten Prozess begleitet.
Wir beraten Sie zu den neuen Förderkonditionen und berechnen für Sie, welche Förderung Ihnen konkret zusteht.
GEG & BEG-Reform 2026: Gesetzliche Grundlagen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet seit dem 1. Januar 2024 dazu, dass neu eingebaute Heizungen perspektivisch mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Ziel ist die Treibhausgasneutralität des Gebäudebereichs bis 2045. Gefördert wird der Heizungstausch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM); zuständig für den Zuschuss zur Wärmepumpe ist die KfW.
Zum 21. Juli 2026 hat der Bund die Förderkonditionen neu geordnet: Die Grundstruktur bleibt bestehen, mehrere Bausteine wurden jedoch abgesenkt oder neu gestaffelt – und die Förderung sinkt seither planmäßig in Halbjahresschritten weiter.
Förderstruktur & Beispielrechnungen (Stand: 21. Juli 2026)
Die Förderung setzt sich aus einer Basisförderung und kombinierbaren Boni zusammen:
- Basisförderung: 30 % der förderfähigen Kosten – für alle Antragsteller
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % beim Austausch einer alten fossilen Heizung (sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte)
- Einkommensbonus: je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen 40 % (bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €) oder 10 % (bis 50.000 €); Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das Einkommen einmalig um 10.000 € gemindert
Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Wichtig zum Verständnis: Die Boni sind kombinierbar – rechnerisch ergäben sich so bis zu 86 %. Gesetzlich gedeckelt wird die Summe jedoch bei 70 %; nur Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind: bis 40.000 €) erreichen den erhöhten Deckel von 80 % – das sind bis zu 22.400 € Zuschuss.
Beispielrechnung 1: Ein Ehepaar (zu versteuerndes Einkommen über 50.000 €) ersetzt seine 25 Jahre alte Ölheizung. Es erhält 30 % Basisförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das 12.880 € Zuschuss.
Beispielrechnung 2: Eine Familie mit einem Kind (zu versteuerndes Einkommen 35.000 €, rechnerisch also 25.000 €) tauscht ihre alte Gasheizung. Basisförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 40 % ergäbe 86 % – gedeckelt auf den Höchstsatz von 80 %. Das sind bei 28.000 € förderfähigen Kosten 22.400 € Zuschuss.
Beide Rechnungen: Stand 28. Juli 2026, ohne Gewähr. Ihre tatsächliche Förderhöhe hängt von Einkommen, Objekt und Maßnahme ab – wir berechnen sie individuell für Sie.
Voraussetzungen & Förderkriterien im Überblick
Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten u. a. folgende Bedingungen:
- Die neue Heizung nutzt zu mindestens 65 % erneuerbare Energie – eine Wärmepumpe erfüllt das automatisch
- Der Einkommens- und der Klimageschwindigkeitsbonus gelten für selbstnutzende Eigentümer
- Vor Vorhabensbeginn: Bestätigung zum Antrag (BzA) durch den Fachbetrieb oder Energieberater, danach Antrag im KfW-Zuschussportal
Bonusmodelle: Klimageschwindigkeitsbonus & Einkommensbonus
- Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Ölzentralheizungen. Er sinkt planmäßig: 12 % ab Februar 2027, 8 % ab August 2027, 4 % ab Februar 2028 – ab August 2028 entfällt er.
- Einkommensbonus (10–40 %): gestaffelt nach dem zu versteuernden Einkommen, Nachweis über die Einkommensteuerbescheide. Der Familienabschlag von 10.000 € kann Haushalte in eine günstigere Stufe bringen.
Der frühere Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel ist zum 21. Juli 2026 entfallen.
Warum sich frühes Handeln lohnt: die planmäßige Absenkung
Die Reform enthält eine fest eingebaute Absenkung: Jeweils zum 1. Februar und 1. August sinken die förderfähigen Kosten um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Je nach Einkommenssituation bedeutet ein halbes Jahr Warten bis zu rund 1.400 € weniger Zuschuss.
Das ist kein künstlicher Zeitdruck, sondern der gesetzlich festgelegte Fahrplan: Wer sich früher entscheidet, sichert sich den jeweils höheren Fördersatz. Wir sagen Ihnen in der Beratung konkret, was der nächste Stichtag für Ihr Vorhaben bedeutet.
Auch der für Anfang 2027 angekündigte „Wertschöpfungsbonus“ für in Europa gefertigte Wärmepumpen ändert daran nichts: Er erhöht die Gesamtförderung nicht, sondern ordnet die Grundförderung nur um – für nicht in Europa gefertigte Geräte sinkt sie sogar. Warten lohnt sich dadurch nicht.
Weitere Förderoptionen & Finanzierungshilfen
Zusätzlich zur Zuschussförderung kann ein zinsvergünstigter KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) in Anspruch genommen werden. Alternativ zur BEG-Förderung ist eine steuerliche Absetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG) möglich.
Beitrag zum Klimaschutz & gesellschaftlicher Wandel
Der Gebäudesektor verursacht rund 30 bis 40 % der CO2-Emissionen in Deutschland. Wärmepumpen leisten hier einen entscheidenden Beitrag zur Treibhausgasneutralität – und senken zugleich dauerhaft Ihre Betriebskosten.
Fazit: Was bedeutet das für Sie?
Die Wärmepumpenförderung bleibt auch nach der Reform attraktiv – sie ist aber individueller geworden und sinkt planmäßig weiter. Pauschale Prozentversprechen helfen Ihnen deshalb nicht; entscheidend ist Ihre persönliche Rechnung aus Einkommen, Objekt und Maßnahme.
NEUKING HEIZUNG begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der individuellen Förderberechnung über die förderkonforme Planung bis zur fachgerechten Umsetzung.
Ihr Weg zur Wärmepumpenförderung: In 5 Schritten mit NEUKING HEIZUNG
Wie Sie Ihre Heizkosten senken und die Umwelt schonen können? Das erfahren Sie auf unserer Seite Wärmepumpenförderung Ablauf. Dort zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie NEUKING HEIZUNG Sie vom Erstgespräch über die Fördermittelbeantragung bis zur Installation kompetent begleitet – inklusive persönlicher Förderanalyse.
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